Ärger wegen Drohnenflugverbot

Weil der Luftraum über Basel während des Eurovision Song Contest (ESC) für Drohnen gesperrt ist, befürchtet ein Basler Drohnen-Fotograf Lohneinbussen und langfristige Auswirkungen auf seinen Beruf.

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Drohnen dürfen während des ESC nicht über Basel fliegen. (Bild: Adobe)

Während der ESC-Woche, genauer vom 9. bis 18. Mai, gilt in Basel und den angrenzenden Gemeinden in Baselland aus Sicherheitsgründen ein allgemeines Flugverbot für Drohnen, das haben die bikantonalen Einsatzorganisationen bekannt gegeben. Das Ausmass und die lange Dauer des Verbots sorgt für Ärger beim Basler Drohnen-Fotograf Raphael Alù. «Wie soll ich nun meine Arbeit machen? Wer kommt für die Ausfälle bei meinem Einkommen auf?», fragt er rhetorisch bei Instagram. Er habe Aufträge in der Region, unabhängig vom ESC, die er nun pausieren müsse, erklärt Alù gegenüber Bajour. Erst nach dem ESC, könne er diese nachholen, dadurch aber keine neuen Aufträge für diesen Zeitraum mehr annehmen.

Grossanlässe sind gute Werbung

Der ausgebildete Geowissenschaftler arbeitet Teilzeit als selbständiger Fotograf. Mit der Drohnenfotografie verdient er nach eigenen Angaben etwa 50 Prozent eines Durchschnittslohns. «Ich hatte Pläne, viele Luftbilder am ESC zu machen. Meine Arbeit besteht aus Auftragsarbeiten, aber auch sehr viel aus dem Verkauf von Nutzungsrechten für Luftbilder, die ich ohne Auftrag produziere», sagt Alú. Ausserdem seien solche Grossanlässe wichtig für die Eigenwerbung. Wenn er Fotos von dem Event auf seinen Instagram-Account stelle, würden sich daraus häufig Aufträge ergeben.

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Ganz anders sieht das der visuelle Leiter der nationalen Nachrichtenagentur Keystone-SDA-ATS, Laurent Gilliéron: «Das rund um den ESC in Basel verhängte temporäre Flugverbot für Drohnen stellt für unsere Tätigkeit kein Problem dar», sagt er. Diese Art der Einschränkung sei auch nicht neu, ähnliche Massnahmen würden regelmässig beim Weltwirtschaftsforum in Davos oder bei internationalen Konferenzen der UNO in Genf ergriffen. 

Die Nachrichtenagentur habe im Vorfeld des Verbots die Situation antizipiert und die notwendigen Luftbilder bereits produziert. Ausserdem weist Gilliéron darauf hin, dass es unabhängig vom aktuellen Flugverbot  verboten sei, mit Drohnen über Menschenmengen zu fliegen, selbst wenn der Luftraum nicht eingeschränkt wäre. 

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«Der Kanton kam auf mich zu und hat für mich einen Antrag gestellt, da er natürlich auch an den Bilder interessiert wäre.»
Raphael Alù, Fotograf

Darauf angesprochen führt Alù aus, dass er verschiedene Drohnen habe. Mit der leichten, unter 900 Gramm, sei es zumindest erlaubt, in die Nähe von Personen zu fliegen. «Das heisst, ich kann zum Beispiel in einer ruhigen Seitenstrasse starten und dann über ein Haus fliegen und von dort eine Menschenmenge leicht seitlich fotografieren.» Eine gute Planung sei aber jeweils wichtig. Dabei kämen ihm der starke Zoom der Kamera und  seine Kenntnisse als Geograf zugute.

Sorge wegen Einschränkungen

Aktuell verwendet der Kanton bereits Fotos von Alù um Werbung für den ESC zu machen. Und er hat sichtlich Interesse daran, dass der Fotograf weiterhin Fotos zur Verfügung stellt: «Der Kanton kam auf mich zu und hat für mich einen Antrag gestellt, da er natürlich auch an den Bilder interessiert wäre. Der Antrag ist aber aktuell noch in Bearbeitung», so Alù.

Das Flugverbot bereitet Raphael Alù allerdings auch über den ESC hinaus Sorge. «Die Regeln wurden in den letzten Jahren schon immer strenger. Wenn es sich jetzt auch noch durchsetzt, dass bei Grossanlässen riesige Perimeter über grosse Zeitperioden mit Flugverboten verhängt werden, dann habe ich wirklich Probleme, meine Arbeit als Drohnenfotograf weiterzuführen, geschweige denn auszubauen», sagt er. 

Die SRG hat eine Sondergenehmigung für die Eröffnungszeremonie am 11. Mai eingeholt. An allen anderen Tagen gilt für sie die gleiche Regelung wie für alle anderen Medien, wie der Kommunikationschef des ESC, Edi Estermann, erläutert.

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